INGENIA-Forum Veranstaltung zum Thema Arbeitnehmererfinderecht
Ein vollbesetztes Haus bescherte Patentanwalt Dr. Werner Lorenz, Gründer der gleichnamigen Heidenheimer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Lorenz & Kollegen, den Organisatoren des ostwürttembergischen INGENIA-Forums. Umfassend und bestens gerüstet für die vielen Fragen der Zuhörer informierte er über das Arbeitnehmererfindergesetz.
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) gilt für Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Dienst sowie für Beamte und Soldaten. Diese auch Diensterfindungen genannten Erfindungen sind von Arbeitnehmern, die während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses und entweder aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen.
In Deutschland gilt, dass Arbeitnehmer ihre Diensterfindung – und zwar unverzüglich und schriftlich – ihrem Arbeitgeber melden müssen. Der Arbeitgeber kann diese dann durch Erklärung in Anspruch nehmen und zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden, wobei alle vermögenswerten Rechte an der Erfindung auf ihn übergehen. Tut er dies nicht, wird die Diensterfindung frei und nur dann kann der Arbeitnehmer darüber verfügen – nämlich genauso, wie wenn es sich von Anfang an um eine „sonstige“ oder „freie“ Erfindung gehandelt hätte. Dies sind alle Arbeitnehmererfindungen, die keine Diensterfindungen sind.
Im Gegensatz zu einem freien Erfinder kann der Arbeitnehmer also nicht automatisch über seine Erfindung verfügen. Ganz rechtelos ist er dennoch nicht, denn glücklicherweise steht ihm bei Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber eine angemessene Vergütung zu. Auch deshalb ist das Arbeitnehmererfindergesetz ein durchaus arbeitnehmerfreundliches Gesetz und genießt weltweit hohen Status, wie Dr. Lorenz verdeutlichte: „Ein solch detailliertes Arbeitnehmererfindergesetz auch hinsichtlich Vergütungen, wo man bis auf das Komma genau alles ausrechnen kann, gibt es nirgendwo sonst“. Dennoch gibt es genügend Knackpunkte, auf die sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zumeist aus Unkenntnis stoßen, vor denen man sich aber schützen kann.
Die gut dreißig Teilnehmer, die intensive Diskussion und das positive Feedback waren klares Zeichen an die regionale Wirtschaftsförderung WiRO und die Stadt Heidenheim, als Organisatoren des INGENIA-Forums auch in Zukunft informative und spannende Vorträge anzubieten. Gleichzeitig ruft die WiRO all diejenigen, die in 2011 eine freie Erfindung oder eine frei gewordene Diensterfindung zum Patent angemeldet haben, dazu auf, sich beim Innovationspreis Ostwürttemberg zu bewerben. Interessierte können sich dazu bei der WiRO, Markus Hofmann (07171 / 92753-21, hofmann@ostwuerttemberg.de) melden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Swen Profendiener
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim
Telefon geschäftlich: work07321 327-1080
Telefax geschäftlich: fax07321 323-1080
E-Mail: swen.profendiener@heidenheim.de
Standortcoaching - ein Beitrag der Stadt Heidenheim zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
Auf Initiative von Oberbürgermeister Bernhard Ilg geht die Stadt Heidenheim seit Anfang des Jahres 2001 neue Wege, um gemeinsam mit der Wirtschaft den Fach- und Führungskräftemangel zu bekämpfen. Die Stadt Heidenheim leidet zuweilen wie die gesamte Region Ostwürttemberg unter dem Image der "ländlichen Gegend", die sich natürlich nicht mit dem Großstadtmilieu vergleichen lässt.
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