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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

    Onlineantrag und Formulare

    • Zulassungsvorgänge online

      Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung (bei Umzug innerhalb des Landkreises Heidenheim oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk) durchführen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
    • Vollmacht für Zulassungsvorgänge (PDF)

    Zuständige Stelle

    örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

    Kfz-Zulassungsbehörde [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-24 16
    Fax (0 73 21) 3 21-55 20 30

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
    • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
    Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Rechtsgrundlage

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
    • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung

    Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221

    Freigabevermerk

    26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022