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WHO-Zertifikat (CPP) für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen Ausstellung

    Wenn Sie Arzneimittel in Nicht-EU-Drittstaaten ausführen möchten, benötigen Sie dafür ein Zertifikat. Dieses Zertifikat muss dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (sogenannte WHO-Zertifikate) entsprechen.

    In den folgenden Fällen kann ein WHO-Zertifikat beantragt werden:

    • WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte: Diese Erklärung bescheinigt den Zulassungsstatus und die GMP-Konformität der Herstellung, soweit dies von der zertifizierenden Behörde bestätigt werden kann.
    • Erklärung des Zulassungsstatus für pharmazeutische Produkte: Diese Erklärung bescheinigt, dass für ein oder mehrere Produkte im Ausfuhrland Zulassungen bestehen.
    • Chargenzertifikate für pharmazeutische Produkte: Dieses Zertifikat wird normalerweise vom Hersteller und nur ausnahmsweise – wenn staatliche Chargenprüfungen durchgeführt werden – von der Bundesbehörde ausgestellt, die die Chargenprüfung durchführt. Diese Zertifikate sind daher nicht Regelungsgegenstand dieser Verfahrensanweisung.

    Onlineantrag und Formulare

    • Ausfuhr von Arzneimitteln

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Tübingen - Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg

    Regierungspräsidium Tübingen

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20
    72072 Tübingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 70 71) 7 57-0
    Fax (0 70 71) 7 57-31 90
    E-Mail poststelle@rpt.bwl.de
    De-Mail poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    WHO-Zertifikate können auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder auf Antrag der zuständigen Behörde des Export-Bestimmungslandes ausgestellt werden.
    Der Zulassungsinhaber für das zu exportierende Arzneimittel muss seinen Sitz in Baden-Württemberg haben

    Verfahrensablauf

    Sie können die Zertifikate bei der Stelle beantragen, die für den pharmazeutischen Unternehmer zuständig ist, der das Arzneimittel exportieren möchte. Für Baden-Württemberg ist dies die Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen. Die WHO-Zertifikatsformulare müssen vorab ausgefüllt vom Antragsteller eingereicht werden. Den Link zu den Formularen finden Sie unter „Hinweise“.

    Fristen

    nicht zutreffend

    Erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen die vorab ausgefüllte Vorlage WHO-Zertifikat (produktbezogen / Zulassungsstatus). Bitte reichen Sie diese als Word-Dokument (Dateiformat „docx“) ein.

    Kosten

    Für die Ausstellung von WHO-Zertifikaten fallen Gebühren entsprechend der Landesgebührenordnung an. Je nach Umfang beziehungsweise Aufwand sind dies 25 bis 500 Euro.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unter anderem abhängig von
    • der Anzahl der Arzneimittel, für die ein WHO-Zertifikat beantragt wird
    • dem Umfang der einzelnen Anträge

    Hinweise

    Die WHO-Zertifikatsformulare finden Sie hier: Service/Download-Seite der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg

    Vertiefende Informationen

    keine

    Rechtsgrundlage

    Arzneimittelgesetz (AMG)

    • § 73a Absatz 2

    Freigabevermerk

    02.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022