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Wohnberechtigungsschein beantragen

    Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.

    Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

    Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2007 war die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen bundesrechtlich geregelt. Diese alten Wohnberechtigungsscheine haben ihre Gültigkeit in Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verloren. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Sozialmietwohnung gewohnt und tun es weiterhin, ändert sich nichts. Sie müssen für diese Wohnung keinen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Sie benötigen allerdings einen neuen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in eine andere Sozialmietwohnung umziehen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Wohnberechtigungsschein

    Zuständige Stelle

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
    • wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten: die Gemeinde, in der Sie wohnen wollen
    Liegenschaften [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 27-15 12
    Fax (0 73 21) 3 23-15 12
    E-Mail liegenschaften@heidenheim.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Wohnungsberechtigungsschein sind:

    • Sie sind wohnungssuchend.
    • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.

    Tipp: Ausführlichere Informationen finden Sie in der vom Wirtschaftsministerium herausgegebenen Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein". Diese fasst Wissenswertes zum Wohnberechtigungsschein und den Voraussetzungen seiner Erteilung zusammen.

    Verfahrensablauf

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Einige Gemeinden bieten das Antragsformular zum Download an.

    Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

    Fristen

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Erforderliche Unterlagen

    je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.
      • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
      • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
      • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung

    Kosten

    5,- EUR

    Hinweise

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Rechtsgrundlage

    • § 1 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen)
    • § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Einkommen)
    • § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Überlassung von Mietwohnraum)
    • § 30 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Überleitungsbestimmungen für Maßnahmen und Entscheidungen nach altem Recht)
    • § 34 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Unanwendbarkeit von Bundesrecht)

    Freigabevermerk

    12.05.2015

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022