Keine Sondernutzungsgebühren im Außenbereich für Gastronomiebetriebe in Heidenheim
Die Gastronomiebetriebe in Heidenheim müssen auch im laufenden Jahr keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung entrichten. Das hat der Gemeinderat der Stadt Heidenheim auf Vorschlag der Stadtverwaltung am Donnerstag beschlossen.
Die Gebühren fallen dann an, wenn Betriebe öffentliche Flächen für Bestuhlung mit Bewirtung nutzen wollen. Die Stadt möchte damit die Heidenheimer Gastronomiebetriebe angesichts der Folgen der Corona-Pandemie unterstützen. Die Stadt verzichtet damit auf Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro. Die Entscheidung knüpft an jene im November vergangenen Jahres an, damals hatte der Gemeinderat die Außenbestuhlung angesichts der Pandemie in den Wintermonaten ermöglicht und die Erhebung der Gebühren dafür ausgesetzt.
(Erstellt am 20. Mai 2022)
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