Öffentliche Bekanntmachungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. März 2016 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Heidenheim an der Brenz im Internet unter www.heidenheim.de veröffentlicht werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. März 2016 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Heidenheim an der Brenz im Internet unter www.heidenheim.de veröffentlicht werden.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Stadt Heidenheim, Infotheke, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Einzelne Bekanntmachungen können auch per E-Mail angefordert werden unter der E-Mail-Adresse pressestelle@heidenheim.de oder über die Abteilung Kommunikation, Telefon +49 7321 327-1031, Telefax +49 7321 327-1011. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis als Anlage der Verwaltungsgebührensatzung. Nach den Ziffern 30.1 und 30.2 der Anlage beträgt die Gebühr für die erste Seite 1 Euro und für jede weitere Seite 0,50 Euro.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bauleitplänen erscheinen in der „Heidenheimer Zeitung“ sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.