Sanierung des Waldfreibades geplant
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. September beschlossen, dass bei Erhalt einer Förderung aus Bundesmitteln eine Sanierung des Waldfreibades zwischen 2024 und 2027 erfolgen soll.
Die Stadt Heidenheim bringt nun ihren Antrag auf den Weg, um vom Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu profitieren. Der Anteil des Bundes soll dabei 45 Prozent, maximal 3.000.000 Euro, aus der von der Stadt vorgelegten Projektskizze mit einer Kostenschätzung von etwa 6.750.000 Euro betragen.
„Es wäre sehr schön, wenn Heidenheim die Förderung aus Bundesmitteln erhalten würde, denn unser Freibad ist mehr als nur eine Sportstätte, es ist auch ein Begegnungsort für Jung und Alt und fördert das gesellschaftliche Miteinander“, freut sich Bürgermeisterin Simone Maiwald.
Sollte die Stadt Heidenheim keinen Zuschlag erhalten, berät der Gemeinderat über das weitere Verfahren zur Sanierung des Waldfreibades neu.
Die Verwaltung hat am 2. August über den Städtetag Baden-Württemberg einen Projektaufruf für das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erhalten. Für dieses Bundesprogramm stehen von 2023 bis 2027 bundesweit 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) zur Verfügung.
Der Bund fördert überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen.
Das Waldfreibad Heidenheim wurde 1954 eröffnet. Seit der Eröffnung konnten über 11 Millionen Besucherinnen und Besucher und damit im Durchschnitt 165.000 Besucherinnen und Besucher jährlich begrüßt werden. In den Jahren von 1989-1992 wurden bei Sanierungsarbeiten die alten Betonbecken (Nichtschwimmerbecken und Schwimmerbecken) zu Edelstahlbecken umgebaut. Ebenfalls zur gleichen Zeit wurde die Schwimmbadtechnik, die bis dahin hinter dem jetzigen Aufsichtshaus gelegen hat, im unteren Hauptgebäude grundlegend neu errichtet. Im Jahre 2012 wurde das Planschbecken teilweise ebenfalls zu einem Edelstahlbecken umgebaut, eine Sanierung der Schwimmbadtechnik erfolgte hier nicht. Die letzte nennenswerte Sanierung fand von 2015-2017 im Bereich der Umkleiden und Sanitäranlagen statt. Die Gebäudesubstanz, die Schwimmbadtechnik, die Heizanlage und die gesamte Elektrik sind teilweise noch auf dem Stand von 1954 und entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und den aktuellen Normen. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind mit dem Wege-, Pflanz- und Spielplatzkonzept Mittel in Höhe von 630.000 Euro im Haushalt eingeplant, die den dringend notwendigen Lückenschluss im bestehenden Wegenetz sowie die notwendige Erneuerung der Spielgeräte vorsehen. Gleichzeitig sollte die bisher fehlende Barrierefreiheit im Wegenetz umgesetzt werden. Die Sanierung des gepflasterten Kinderplanschbeckens sollte im Herbst 2022 begonnen werden. Die Kosten einschließlich der Planung werden auf 750.000 Euro geschätzt, die teilweise im Haushalt 2022 eingeplant sind. Mit dem neuen Förderprogramm ist vorgesehen, das Wegekonzept und das Kinderplanschbecken umzusetzen. Ein vorzeitiger Baubeginn wäre jedoch förderschädlich, weshalb die Verwaltung vorschlägt, die geplanten Maßnahmen auf die Folgejahre zu schieben. Die Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und auch die Versorgung mit Ersatzteilen für die bestehende Technik gestaltet sich zunehmend schwierig.
Mit der Erteilung eines Zuwendungsbescheides durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist frühestens im Jahr 2023 zu rechnen.