Neues Nutzungskonzept für das Elmar-Doch-Haus
Welche Gastronomie passt ins Elmar-Doch-Haus? Die Antwort auf diese Frage erarbeitet die Stadtverwaltung in den kommenden Monaten.
Im September vergangenen Jahres hatte Oberbürgermeister Michael Salomo eine „historische Chance“ ergriffen und für die künftige Nutzung des Elmar-Doch-Hauses einen Strategiewechsel vollzogen, weil Nachbargebäude für eine gastronomische Nutzung plötzlich miteinbezogen werden konnten. „Es gibt bereits Interessenten aus der Branche“, sagt Oberbürgermeister Michael Salomo. „Darunter sind auch Restaurantbetreiber aus größeren Städten mit der nötigen Erfahrung, gerade mit historischen Gebäuden.“
Ziel eines künftigen Gastronomiebetriebes ist ein Ganztages- und Ganzjahresbetrieb mit qualitätsvollem Speise- und Getränkeangebot, das eine möglichst breite Zielgruppe erreicht. Die räumlichen Konzepte würden zum Beispiel den Betrieb eines sogenannten „Quick Casual“ Restaurants oder einer sogenannten „Tagesbar“ ermöglichen. Beide Konzepte würden dem Anforderungsprofil entsprechen.
Für das bis 1972 als Rathaus genutzte Gebäude hat die Stadt Heidenheim einen Gastronomieberater beauftragt, der eine Markterkundung unternahm. Auf dieser Basis befinden sich derzeit die besagten zwei möglichen Gastronomie- und Raumkonzepte mit Blick auf deren Machbarkeit in der Prüfung.
Die Konzepte sehen Gastronomieräume im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss vor. Das Erdgeschoss kann zusätzlich mit einem „Front-Cooking“ Bereich ausgestattet werden. Im Außenbereich wird von Sitzplatzkapazitäten mit mindestens 120 Plätzen ausgegangen, um gewährleisten zu können, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Die Stadt möchte das zweite Obergeschoss mit dem Ratssaal als Trausaal mit attraktivem Empfangs- und Bankettbereich zur Verfügung stellen.
Die Ausschreibung für den Betrieb der Gastronomie soll in der allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung sowie in überregionalen und regionalen Zeitungen erfolgen.
Die räumlichen Konzepte dienen dabei als Grundlage für mögliche Nutzungen. Die Ausschreibung soll in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden die Angebote bezüglich der Qualität, Attraktivität und Nachhaltigkeit des Gastronomiekonzeptes und der Leistungsfähigkeit der Bieterin gewertet. In der zweiten Stufe werden die nach einer Punktebewertung vorne platzierten Bieterinnen bezüglich der Wirtschaftlichkeit bewertet. In dieser Stufe wird auch ein verbindliches Pachtangebot gefordert.
Geplant ist, die Stufe eins im Juli dieses Jahres abzuschließen. Die Entscheidung für die Vergabe des Gastronomiebetriebs soll im November erfolgen. Ein Gremium bestehend aus Oberbürgermeister, Vertretungen der Fraktionen, Gastronomieberater und Vertretungen der Verwaltung erstellt für die einzelnen Stufen einen Wertungsvorschlag. Der Gemeinderat beschließt über die Wertungen - aufgrund des Datenschutzes in nicht öffentlicher Sitzung.