Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkts in Heidenheim müssen nach wie vor eine medizinische Maske tragen. Das schreibt auch die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes vor.
Zwar ist eine Befreiung der Maskenpflicht dann vorgesehen, falls ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. An und zwischen den Ständen des Wochenmarkts kann dies allerdings nicht durchgängig gewährleistet werden, weshalb auf dem gesamten Gelände für alle Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht gilt.
(Erstellt am 09. September 2021)
Kontakt
Stadtverwaltung Heidenheim
E-Mail rathaus@heidenheim.de
Telefon (0 73 21) 3 27-0
Fax (0 73 21) 3 27-10 11