Öffentliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplans
Beschluss zur Fortführung und Beteiligung des Lärmschutzkonzepts
Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, das Verfahren der Lärmaktionsplanung mit den Lärmminderungsmaßnahmen des Minimalkonzepts fortzuführen. Die Stadt Heidenheim an der Brenz ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Kfz/24h (A 7, B 19, B 466, B 466A und L 1164 zwischen südlicher Gemarkungsgrenze und südlich Einmündung Hainenbachstraße) verpflichten dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Stadt freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der L 1164 (gesamter Streckenverlauf angrenzend an den Abschnitt der Pflichtkartierung), Schnaitheimer Straße, Heidenheimer Straße und St. Pöltener Straße.
Ziel und Zweck der Planung
Das mit der Lärmaktionsplanung von Heidenheim beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmkartierung und die Wirkungsanalysen mit der Untersuchung von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Erstellt wurden ein Minimal- und ein Maximalkonzept. Das Minimalkonzept enthält Geschwindigkeitsreduzierungen in Bereichen mit Lärmpegeln ≥ 67/57 dB(A) tags/nachts. Das Maximalkonzept enthält Geschwindigkeitsreduzierungen in Bereichen mit Lärmpegeln über den Grenzwerten der 16. BImSchV. Die Ergebnisse wurden in der öffentlichen Sitzung am 17. Oktober 2024 vom Büro Rapp AG vorgestellt. In dieser Sitzung hat sich der Gemeinderat für die Fortsetzung des Verfahrens mit den Maßnahmen des Minimalkonzepts entschieden.
Maßnahmen Minimalkonzept
30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
- entlang der B 19 zwischen Einmündung Burrenweg und südlich der Einmündung Wasenäcker
- entlang der B 19 zwischen südlich der Einmündung Hintere Kirchwiesen und Einmündung Kapellstraße
- entlang der B 19 zwischen Einmündung Seewiesenbrücke und Einmündung Schmelzofenvorstadt
- entlang der B 19 zwischen nördlich der Unterführung Bärenstraße und Ortseingang südlich Waltherstraße
- entlang der B 19 zwischen Ortseingang nördlich Rappeshalde bis Einmündung Schachtstraße
- entlang der B 466 zwischen westlich der Einmündung Gutenbergstraße und Einmündung B 19
- entlang der Straße Am Rathaus / Heidenheimer Straße zwischen Einmündung B 19 und Einmündung Mittelrainstraße
- entlang der Schnaitheimer Straße zwischen in Höhe Robert-Bosch-Straße 74 und südlich der Einmündung B 466
- entlang der L 1164 zwischen südlicher Einmündung Stäffeleswiesen und nördlich der Einmündung Ludwigstraße
- entlang der L 1164 zwischen Einmündung Alexanderstraße und Bahnhofstraße
Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
Realisierung des Stadttunnels B 466 im Bereich Theodor-Heuss-Straße, Olgastraße und Wilhelmstraße (bis Kreuzung Schellingstraße)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die oben genannten Unterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung im Rathaus Heidenheim, Grabenstraße 15, 6. Stock, im Flurbereich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen online über das Formular auf dieser Seite, während der Dienststunden zur Niederschrift, per Post oder E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Infos
Dateien
Typ | Name | Datum | Größe |
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LAP Heidenheim Planentwurf 20241104 (2,7 MB) | 21.11.2024 | 2,7 MB | |
LAP Heidenheim Anlagen 20241029 klein (58,6 MB) | 21.11.2024 | 58,6 MB |