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Zugang zum Rathaus

Der Zugang zum Rathaus der Stadt Heidenheim, dessen Zweigstellen, den Städtischen Betrieben und den Ortschaftsverwaltungen ist ohne 3-G (Impf-, Test- oder Genesenennachweis) möglich.

Im Rathaus Heidenheim und allen städtischen Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht. Für sämtliche Bereiche gilt ein Maskengebot aus Gründen des Infektionsschutzes. Die Stadt folgt damit der Empfehlung des Landes Baden-Württemberg.

Beschäftigte und Besuchende können damit zwar ohne Maske das Rathaus betreten, wer zum eigenen Schutz vor einer Corona-Infektion eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen möchte, kann das nach wie vor tun. Das neue Maskengebot gilt auch für Stadtbibliothek, Musikschule, Volkshochschule und die städtischen Museen.

Termine zur Vermeidung von Wartezeiten können weiterhin über die städtische Internetseite für bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung vereinbart werden. Auch auf dem Wochenmarkt entfällt die Maskenpflicht.

In den städtischen Kitas und den Schulen in Trägerschaft der Stadt gilt aktuell auf Anordnung des Landes keine Maskenpflicht mehr, sondern ein Maskengebot. Die Stadtverwaltung ruft alle Kinder und Jugendlichen dazu auf, auch künftig in den Einrichtungen Masken zu tragen. In den Einrichtungen werden entsprechende Hinweise angebracht. Die Testpflicht bleibt in den Einrichtungen bestehen, alle Kinder und Jugendlichen müssen sich folglich zwei Mal pro Woche anlasslos testen.

Kontakt

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-10 11