Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Teilnahme-Bedingungen Gewinnspiele

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Stadtverwaltung Heidenheim, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

1. Geltungsbereich/Freistellung von Social Media

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir über unsere städtischen Social Media-Seiten durchführen. Im Zuge dessen wird vom Veranstalter nur der Nutzername erfasst.

Die Gewinnspiele über unsere städtischen Social Media-Seiten (Facebook und Instagram) stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder Facebook Ireland Ltd. Die Gewinnspiele werden in keiner Weise gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von der städtischen Einrichtung als Veranstalter bereitgestellt.

Wir bitten darum, Fragen, Kommentare oder Beschwerden nicht an das soziale Medium, sondern direkt an die Stadtverwaltung Heidenheim unter online@heidenheim.de zu richten.

2. Teilnahme / Verlosung / Haftung

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Social Media-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Das Mindestalter für eine Teilnahme ist 18 Jahre. Mitarbeiter der Stadtverwaltung Heidenheim oder von Partnern im Rahmen des Preisausschreibens sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für deren Angehörige bzw. Lebenspartner.

Die Teilnahme ist nur über die höchstpersönliche Social Media-Anmeldung (den eigenen Facebook-Account) möglich. Erlangt der Veranstalter Kenntnis von technischen Manipulationen oder eines anderen Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen wird er den Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen. Als technische Manipulation gilt u.a. die mehrfache Anmeldung einer Person, die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder ähnliche automatisierte Sammelteilnahme-Dienste. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner ausgelost werden.

Beginn des Gewinnspiels ist der Veröffentlichungszeitpunkt auf der jeweiligen städtischen Social Media-Seite. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Auslosungszeitpunkt möglich. Die entsprechenden Zeiten entnehmen Sie bitte den Angaben zum Gewinnspiel auf der jeweiligen Social Media-Seite.

Je nach Gewinnspiel ist eine Teilnahme zum Beispiel über das Liken eines Beitrags auf unserer Social Media-Seite, dessen Kommentierung oder das Schreiben einer Nachricht an die jeweilige städtische Social Media-Seite möglich.

Außerdem führt der Veranstalter zuweilen auch Abstimmungen unter den Social Media-Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags, z.B. “Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt.”, durch. Um an derartigen Gewinnspielen teilzunehmen, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer zuvor ein Foto/Bild oder einen Text über eine städtische Social Media-Seite postet. Für derartige Postings gelten zusätzliche Bedingungen, wie folgt: Das hochgeladene Foto/Bild bzw. der eingestellte Textbeitrag darf keine Rechte Dritter verletzen. Es darf sich daher nur um Fotos/Bilder oder Texte handeln, die der Teilnehmer eigens aufgenommen bzw. erstellt hat. Insbesondere Fotos dürfen nicht Personen abbilden, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, noch Werke Dritter (Architektur, Kunst, Marken etc.) abbilden, dahingehend Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte bestehen und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Hochgeladene Fotos/Bilder oder eingestellte Texte (z.B. Gedichte) dürfen zudem keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte tragen, z.B. keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßenden Inhalte tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer stellt die städtischen Einrichtungen insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Mit dem Posten des Fotos/Bildes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Foto/Bild auf der städtischen Social Media-Seite unter Benennung des Teilnehmer-Namens (bzw. des Nutzernamens) veröffentlicht wird. Das Foto wird von uns nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass gepostete Fotos/Bilder bzw. eingestellte Texte auch über die Website der Stadtverwaltung Heidenheim sowie Dritte in sozialen Medien diskutiert und verlinkt werden dürfen. Für die Nutzung des Fotos durch eine städtische Social Media-Seite überträgt der Teilnehmer unentgeltlich das Recht, das Foto/Bild zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Instagram, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten), elektronischen Datennetzen, Telefondiensten, etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen, dass diese die Bilder davon auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernsehers, Computers, Handys einschließlich sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS, etc.) sowie einschließlich sämtlicher Protokolle (z.B. TCP/IP, http, WAP, HTML, XML, etc.) empfangen können.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.

Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf den städtischen Social Media-Seiten teilzunehmen, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des Gewinnspiels auf der betreffenden Pinnwand.

Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels: Die Stadtverwaltung Heidenheim behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich die Stadtverwaltung Heidenheim das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadtverwaltung Heidenheim berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

Gewinne werden nur innerhalb von Deutschland versendet. Sobald Gewinne an den Transportdienstleister übergegangen sind, liegt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs beim Gewinner.

Haftungsbeschränkungen

Die Stadtverwaltung Heidenheim haftet als Gewinnspielanbieter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.

3. Gewinne / Gewinnermittlung

Der Preis wird entweder im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben oder die Teilnehmer werden direkt benachrichtigt. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Gewinnermittlung/-annahme: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt im Falle der Teilnahme durch das Hochladen eines Fotos/Bildes oder der Einstellung eines Textes in der Regel nach dem Losverfahren, sollten nicht in dem Social Media-Posting andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. - Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt (Abstimmung unter den Usern) - getroffen sein.

Beim Losverfahren ermittelt eine Jury (bestehend aus drei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Heidenheim) unter allen hochgeladenen Bildern/Fotos oder eingestellten Texten den Gewinner.

Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip.

Die Gewinner werden unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über Social Media (gegebenenfalls auch über  E-Mail, wenn die Gewinnspiel-Teilnahme über diesen Kanal erfolgte) benachrichtigt.

Der Gewinner hat die Annahme des ausgelobten Gewinns binnen einer Frist, die in der Gewinnbenachrichtigung angegeben wird, nachweislich zu bestätigen. Sollte der Gewinn nicht zugestellt werden, sondern am Orte der Spielstätte abzuholen sein, wird im Rahmen des Postings gesondert darauf hingewiesen.

Öffnungs-/Besuchszeiten der Einrichtungen sind vom Teilnehmer/der Teilnehmerin selbst zu beachten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Datenschutz

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Heidenheim die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels speichert. Diese werden dabei nicht mit dem Social Media-Account des Teilnehmers verknüpft. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Stadtverwaltung Heidenheim weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Gewinner ist mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnortes einverstanden. Im Falle eines Gewinns ist die Stadtverwaltung Heidenheim als Veranstalter auch berechtigt, das Social Media-Profilbild sowie den Namen des Gewinners zu veröffentlichen (auch außerhalb von Social Media, wie zum Beispiel auf unserer Website). Mit der Teilnahme an unseren Facebook-Gewinnspielen erklärt sich jeder Teilnehmer auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.

5. Gewinnspielveranstalter

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.

Kontakt

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-10 11