Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Datenschutzhinweise

Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu unterschiedlichen Produkten

Fachbereich 1 - Finanzen und Controlling

Bearbeitung von Stundungen, Erlässen und Niederschlagungen

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Salomo

FB 1 - Finanzen und Controlling
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Bei der Bearbeitung von Stundungen, Erlässen und Niederschlagungen werden erhoben: Name, Vorname, ggfs. Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ausstehende Forderungen, Gebühren, Zinsen, Zahlungsweise, personenbezogene Daten Dritter, Arbeitgeber, Kfz-Kennzeichen, Lohn-/Einkommensnachweise, Bilanz/Betriebswirtschaftliche Auswertung.

Die Daten erhalten wir von Ihnen selbst oder von Verfahrensbevollmächtigten. 

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung sind Artikel 6 Abs. 1 lit e) DSGVO sowie die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG BW).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Finanzen und Controlling vor allem der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Sofern sich die Anspruchsvoraussetzungen nicht nachweisen lassen, erfolgt die Ablehnung des Antrags auf Ratenzahlung/Stundung oder Erlass.

Erhebung von Abwassergebühren

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

FB 1 - Finanzen und Controlling
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zum Erstellen der Abwassergebührenbescheide werden erhoben: Name, Vorname, ggfs. Firma, Anschrift, Lagebezeichnung und versiegelte Fläche des Grundstücks, Gebühren, IBAN und BIC bei SEPA-Lastschriftmandaten. Die Daten erhalten wir von Ihnen selbst, von Verfahrensbevollmächtigten oder den Stadtwerken Heidenheim.  

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung sind Artikel 6 Abs. 1 lit e) DSGVO sowie die Abgabenordnung (AO), das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG BW) sowie die Abwassersatzung der Stadt Heidenheim.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Finanzen und Controlling vor allem der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

SEPA-Lastschriftmandate

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Kasse, Vollstreckung
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-13 11

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wenn Sie der Stadt Heidenheim ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug von Forderungen erteilen, verarbeitet die Stadt Heidenheim zur Ausführung der Lastschriften von Ihnen Name, Anschrift und Bankverbindung; bei Zahlungen für eine andere Person auch deren Name und Anschrift. Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) DSGVO.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben dem Geschäftsbereich Kasse der Geschäftsbereich, bei dem die dem SEPA-Lastschriftmandat zu Grunde liegenden Forderungen entstehen.

Externe Empfänger können sein: Gerichte, ausführende Kreditinstitute, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Ohne die erforderlichen Angaben kann ein Lastschrifteinzug nicht erfolgen; Sie sind dann selbst für die rechtzeitige Begleichung Ihrer zu leistenden Zahlungen verantwortlich.

Spenden

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Kasse, Vollstreckung
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-13 11

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten und ggfs. Bankverbindung) werden zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen für Geld- oder Sachzuwendungen an die Stadt Heidenheim verarbeitet. Weiterhing erfolgt die Datenverarbeitung um das zuständige Gremium (Gemeinderat oder Beschließender Ausschuss) über die erforderliche Annahme der Spende beschließen zu lassen. Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO, § 10b Einkommensteuergesetz, § 52 Absatz 2 Abgabenordnung, § 78 Gemeindeordnung, Spendenrichtlinien der Stadt Heidenheim.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Die personenbezogenen Daten können innerhalb der Stadtverwaltung, dem Geschäftsbereich Kasse, den Fachbereichen und den Geschäftsbereichen, welche für die zweckentsprechende Verwendung zuständig sind, dem Oberbürgermeister und der Beigeordneten offengelegt werden. Außerhalb hat die Offenlegung gegenüber dem zuständigen Gremium und der Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Heidenheim zu erfolgen. Die Beschlüsse zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen werden in öffentlicher Sitzung des zuständigen Gremiums beraten; die Unterlagen werden als nichtöffentliche Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

Dauer der Speicherung

Für die personenbezogenen Daten, die für die Annahme von Spenden Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen verarbeitet werden, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme des jährlichen Berichts nach § 78 GemO BW.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Steuern und Abgaben

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Steuern und Abgaben
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Stadt Heidenheim erhebt innerhalb ihres Gebietes kommunale Steuern und Abgaben. Die notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Steuernummer, Besteuerungsgrundlage, evtl. Geburtsdatum, Bankverbindung, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte, Handelsregistereinträge, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erhalten wir entweder von Ihnen selbst und vom Finanzamt (Grund-, Gewerbesteuer), von unserem Geschäftsbereich Liegenschaften (Erschließungs- und Anschlussbeiträge) und von den anliefernden Unternehmen (Gebühren für Schlämme und Grubenentleerung). 

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit der Abgabenordnung und dem Kommunalabgabengesetz sowie abhängig von den zu veranlagenden Steuern und Abgaben, dem Grundsteuergesetz und der Grundsteuerrichtlinie, dem Gewerbesteuergesetz und der Gewerbesteuerrichtlinie, den städtischen Satzungen über die Erhebung der Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge und Kostenerstattungen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Steuern und Abgaben vor allem der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Polizei, Zoll, Veterinäramt, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Sofern Sie gegenüber der Stadtverwaltung Heidenheim, Daten bezüglich Steuern oder Abgaben, zu deren Bereitstellung Sie rechtlich verpflichtet sind nicht angeben, kann dies Nachforderungen sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Kasse, Vollstreckung
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-13 11

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zur Ausstellung und ggfs. zum Widerruf einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verarbeiten wir von Ihnen Name, Anschrift und Zweck. Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. §§ 1 und 85 Abgabenordnung.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen; dies ist insbesondere der Geschäftsbereich Kasse.
Externe Empfänger können sein: Gerichte, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Ohne die erforderlichen Angaben kann die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erfolgen.

Fachbereich 3 - Bürgerservice

Pass- und Ausweiswesen

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

FB 3 - Bürgerservice
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung der Pass- und Personalausweisbehörde ist Grundlage für die Ausstellung und Verlängerung von Ausweisdokumenten und die mit diesen Vorgängen gesetzlich erforderlichen Maßnahmen.

Die Datenverarbeitung der Meldebehörden ist Grundlage für die Speicherung und Verarbeitung der im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner). Deren Identität und deren Wohnungen sind festzustellen und nachzuweisen. Die Meldebehörden führen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Melderegister, sie erteilen Melderegisterauskünfte und wirken bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten.

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Passgesetz, das Personalausweisgesetz und das Bundesmeldegesetz sowie die dazu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Bürgeramt vor allem der Geschäftsbereich Kasse und das Ausländerwesen. 

Externe Empfänger können sein: Bundesdruckerei, Landratsämter, Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Jeder deutsche Staatsangehörige ist verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann ggf. gegen die Beteiligten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt werden. 

Gewerberecht

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

FB 3 - Bürgerservice
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Der Zweck der Datenverarbeitung ist das Erstellen und Führen eines Gewerberegisters, die Registrierung der Gewerbe mittels Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung, die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister sowie die Übermittlung und die Weiterleitung an betroffene Stellen und das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren. 

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGV. Weitere Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung (GewO) sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Bürgeramt vor allem der Geschäftsbereich Kasse und der Geschäftsbereich Recht, Ordnung, Sicherheit.

Externe Empfänger können sein: Landratsämter, Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, weitere Landes- und Bundesbehörden (z.B. Arbeitsagentur, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ...). Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Werden die Daten nicht bereitgestellt, können die gesetzlichen Aufgaben nach der Gewerbeordnung nicht erfüllt werden. Dies hat zur Folge, dass gegen die Beteiligten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt werden kann. 

Fundbüro

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

FB 3 - Bürgerservice
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Verwaltung der eingehenden Fundsachen bei der Stadtverwaltung Heidenheim, ist den Eigentümer zu ermitteln, ggf. ist diesem die Fundsache wieder zuzuführen. Es muss Kontakt zum Finder der Fundsache hergestellt und ggf. ein Austausch zwischen Finder und Eigentümer herbeigeführt werden. In diesem Zusammenhang sind Gebühren zu erheben.

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Weitere Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Vorschriften der §§ 965 – 984 BGB

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. 

Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Ohne die erforderlichen Angaben kann die verlorene und wieder aufgefundene Sache ggf. nicht dem Eigentümer zugeführt werden. Ein Anspruch auf Finderlohn könnte ggf. nicht durchgesetzt werden. 

Einwohnermeldewesen - Datenschutzinformation für meldepflichtige Personen

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG).
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG).
Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadtverwaltung Heidenheim
Bürgeramt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim
Tel.: 07321-327-3342
E-Mail: buergeramt@heidenheim.de

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG).
Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren-pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
 
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.

g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

Dauer der Speicherung:
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

Betroffenenrechte:
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

Widerrufsrecht bei Einwilligungen:
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

Beschwerderecht:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwertransporte

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadt Heidenheim an der Brenz
vertreten durch Oberbürgermeister Michael Salomo
Grabenstr. 15
89522 Heidenheim

Zuständige Fachabteilung
Geschäftsbereich
Recht, Ordnung und Sicherheit
Telefon: 07321/3273214
E-Mail: recht.ordnung@heidenheim.de

Kontaktdaten des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwertransporte nach §§ 29,46 StVO

Rechtsgrundlagen
§ 29 StVO
§ 46 StVO
Online-Zugangsgesetz
Nutzungsbedingungen VEMAGS®-Verfahrens-Modul

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Beschäftigte des Verantwortlichen
Identifizierungsdaten inkl. Signaturdaten
Kontaktdaten
Sachbearbeitungsdaten mit Protokolldaten

b) Antragsteller
Identifizierungsdaten inkl. Unterschrifts- und Signaturdaten
Kontaktdaten
Antragsdaten (insbes. fahrzeug-, ladungs- und fahrwegbezogene Sachdaten) mit Protokolldaten
Haftungserklärung

c) Beschäftigte anzuhörender Stellen und Anhörungsbehörden sowie Kontrollbehörden
Identifizierungsdaten inkl. Unterschrifts- und Signaturdaten
Kontaktdaten
Sachbearbeitungsdaten mit Protokolldaten
Ggf. durch Antragstellende, Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde, Anhörungsbehörden oder anzuhörende Stellen beauftragte und verpflichtete Dritte mit Namen und Kontaktdaten der Bearbeiterin oder des Bearbeiters

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Anzuhörende Stellen / Anhörungsbehörden, ggf. deren beauftragte und verpflichtete Dritte
Auftragsverarbeiter

Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Nein

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Die Antragsdaten werden frühestens 60 Monate nach Ablauf des Vorgangs, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem diese 60 Monate für den Vorgang erreicht werden. Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter der Antragsteller werden gelöscht, sobald keine aufzubewahrenden Antragsvorgänge mehr im System vorhanden sind, an denen der Mitarbeiter aktiv gearbeitet hat.

Information zu Betroffenenrechten
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artt. 15 bis 21 DSGVO.
Sie haben das Recht, Beschwerden bei der nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Ausländerwesen

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bürger- und Standesamt (Ausländerwesen)
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon (0 73 21) 3 27 33 21 Nk - San, (0 73 21) 3 27 33 22 Hat - Kul, (0 73 21) 3 27 33 23 Tus - Z & Eigennamen, (0 73 21) 3 27 33 25 Sao - Tur, (0 73 21) 3 27 33 26 Kum - Nj, (0 73 21) 3 27 33 27 Ukraine-Fälle, (0 73 21) 3 27 35 10 A - Ali (ohne Al_) & B - Cak, (0 73 21) 3 27 35 11 Al_ & Don - Has, (0 73 21) 3 27 35 13 Alj - Az & Cal - Dom
Fax (0 73 21) 3 23-33 20

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Ausländerbehörde der Stadt Heidenheim verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

  • Personalien (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit, Lichtbild)
  • Daten zu Aufenthaltsdauer und -status (insbesondere Einreisedatum, Passdokument, Aufenthaltstitel, Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung, Aufenthaltsgestattung, ausländerrechtliche Entscheidungen anderer Behörden)
  • Wohnsitz (insbesondere aktuelle und frühere Wohnanschriften)
  • strafrechtliche Ahndungen (insbesondere Straftat, Datum, Urteil, Strafmaß)
  • Leistungsrechtliche Daten, insbesondere Bezugszeitraum, Leistungshöhe, Hintergrund der Bedürftigkeit

Die Daten werden verarbeitet soweit dies für die Erledigung der Ausländerbehörde der Stadt Heidenheim gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist. In diesem Rahmen werden die personenbezogenen Daten nach Maßgabe der ausländerrechtlichen Bestimmungen etwa in einer Ausländerdatei sowie im Ausländerzentralregister gespeichert. Sie dienen als Grundlage für aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse und sonstige Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus. Darüber hinaus werden die Daten verarbeitet, soweit das für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie zu deren Durchsetzung erforderlich ist. Dies umfasst hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und dessen Nebenbestimmungen
  • Bearbeitung von Zustimmungsanfragen zu Visaanträgen der deutschen Auslandsvertretungen
  • Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung eines Passersatzdokumentes
  • Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung und deren Nebenbestimmungen
  • Prüfung des Bestehens eines Rechtes auf Freizügigkeit
  • Prüfung und Entscheidung über eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs 
  • Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung und deren Nebenbestimmungen 
  • Identitätsklärung in ausländerrechtlichen Verfahren
  • Prüfung und Entscheidung über die Rechtmäßigkeit bzw. die Beendigung eines Aufenthalts sowie mögliche Einreise- und Aufenthaltsverbote und der Durchsetzung dieser Entscheidung

Die personenbezogenen Daten werden erhoben bei

  • Bundesverwaltungsamt bzw. Ausländerzentralregister
  • Behörden, die mit der Strafverfolgung oder der polizeilichen Gefahrenabwehr beauftragt sind
  • Bundeszentralregister
  • Meldebehörden der Kommunen
  • andere Ausländerbehörden
  • Bundesagentur für Arbeit/Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende/Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Auswärtiges Amt und deutsche Auslandsvertretungen

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. §§ 86 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG), §§ 61a ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV), §§ 7 ff. Asylgesetz (AsylG), § 11 Abs. 1 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), §§ 6, 7 Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Die sind v. a. das Bürgeramt, das Standesamt und der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger sind

  • Bundesverwaltungsamt bzw. Ausländerzentralregister
  • Behörden, die mit der Strafverfolgung oder der polizeilichen Gefahrenabwehr beauftragt sind
  • Bundeszentralregister
  • andere Ausländerbehörden
  • Bundesagentur für Arbeit/Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende/Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Auswärtiges Amt und deutsche Auslandsvertretungen
  • Komm.ONE als technischer Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung
  • Gerichte
  • Sonstige Behörden und Sonstige mit rechtlicher Befugnis

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Sie sind zur Bereitstellung Ihrer Daten aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich jeweils aus den Regelungen der §§ 47a, 48, 49 und 82 AufenthG; der §§ 5, 5 a und 8 FreizügG/EU und der §§ 15, 15 a und 16 AsylG. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet oder muss ggf. abgelehnt werden. Außerdem kann in bestimmten Fällen jeweils nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 AufenthG ein Strafverfahren oder nach § 98 Abs. 2 Nr. 2 a und 3 AufenthG bzw. nach § 10 FreizügG/EU ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Fachbereich 5 - Familie, Bildung und Sport

Schülerbetreuung

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, aus welchen Gründen wir von Ihnen personenbezogene Daten erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bildung, Sport und Bäder
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Um einen reibungslosen Ablauf der Ganztagesbetreuung zu ermöglichen, werden personenbezogene Daten von Ihnen zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken verarbeitet.

Einzelnen werden von uns folgende Daten erhoben:

  • Kontaktdaten Kind und Erziehungsberechtigte
  • Angaben zu Geschwistern
  • Bankverbindung
  • Ggf. Kostenübernahme / Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Elternbeiträge u./o. Verpflegungsaufwand

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Bildung, Sport und Bäder vor allem der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger sind: Die jeweils mit der Durchführung betrauten Vereine und Personen. Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Erteilen Sie uns die notwendigen Angaben nicht, kann kein Vertrag geschlossen werden und Ihr Kind kann nicht betreut werden.

Schülerbeförderung

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, aus welchen Gründen wir von Ihnen personenbezogene Daten erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bildung, Sport und Bäder
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zur Durchführung der Schülerbeförderung und deren finanziellen Abwicklung werden von Ihnen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Einzelnen werden von uns folgende Daten erhoben:

  • Kontaktdaten Kind und Erziehungsberechtigte
  • Angaben zu Geschwistern
  • Schul-und Betreuungszeiten
  • Ggfs. Erfordernisse für die Taxi-Beförderung
  • Bankverbindung
  • Ggf. Kostenübernahme / Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Elternbeiträge u./o. Verpflegungsaufwand

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b und e DSGVO und der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Heidenheims.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Bildung, Sport und Bäder vor allem der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger sind: das Landratsamt Heidenheim sowie das betroffene Beförderungsunternehmen. Weitere externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, müssen Sie die Beförderung Ihres Kindes auf eigene Kosten selber organisieren.

Sprachförderung

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bildung, Sport und Bäder
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Damit Sprachfördermaßnahmen angeboten werden können, erheben wir personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, die ein Sprachfördermaßnahme in Anspruch nehmen. 

Einzelnen werden von uns folgende Daten erhoben:

  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Angaben zur besuchten Schule und Klasse
  • Sprachstand
  • Geschlecht des Kindes
  • Angaben zur Vorbereitungsklasse

Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 9 KitaG

Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben Bildung, Sport und Bäder vor allem der Geschäftsbereich Kasse.

Externe Empfänger können sein: beauftragte, ehrenamtliche und fremde Sprachförderkräfte, Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten

Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Kind nicht an einer Sprachfördermaßnahme im Rahmen des Heidenheimer Sprachfördermodells teilnehmen. 

Fachbereich 6 - Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung

Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Salomo
Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation
Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim
Telefon: 07321 327-6310, E-Mail: vermessung@heidenheim.de
 
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Stadt Heidenheim verarbeitet als untere Vermessungsbehörde, im Rahmen von Grundstücks- und Ingenieursvermessungen personenbezogene Daten, die Sie betreffen. Soweit zur Erfüllung der in unserer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich, erhalten bzw. erheben wir personenbezogene Daten direkt von der betroffenen Person oder von Dritten.  
Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. dem Vermessungsgesetz (VermG) und dem Landesgebührengesetz (LGebG) sowie allen in diesem Zusammenhang anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
 
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben dem Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation vor allem der Geschäftsbereich Kasse.
Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.
 
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.
 
Rechte der betroffenen Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
 
Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten:
Ohne Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten können die von Ihnen beantragten Auskünfte bzw. Leistungen nicht erbracht werden.

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss

Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Salomo
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim
Telefon: 07321 327-6315
E-Mail: gutachterausschuss@heidenheim.de
 
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wenn Sie bei der Stadt Heidenheim ein Gutachten in Auftrag geben, speichert die Stadt Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Abwicklung der damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten, insbesondere der Zahlungsabwicklung.
Erhalten wir - gemäß § 195 BauGB - zur Führung der Kaufpreissammlung einen betreffenden Kaufvertrag, so verwenden wir Namen und Anschrift zur Einholung der erforderlichen Auskünfte gemäß § 197 BauGB. In der Kaufpreissammlung selbst werden nur Informationen zu Grundstück und Gebäude, jedoch keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs.1 Ziffer e der DSGVO.
 
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Bei von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten ist dies neben der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss, vor allem der Geschäftsbereich Kasse.
Externe Empfänger können dann auch sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.
 
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.
Die Kaufverträge und die weiteren Auskünfte werden in der Regel nach vier Jahren vernichtet.
 
Rechte der betroffenen Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
 
Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten:
Ohne Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten kann ein Auftrag zur Erstattung eines Gutachtens nicht angenommen werden.

Fachbereich 8 - Städtische Betriebe

Auftragstätigkeiten und Schadensbeseitigungen

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Salomo
Städtische Betriebe
Friedrich-Ebert-Straße 32
89522 Heidenheim
Telefon: 07321 327-8110
E-Mail: staedtische.betriebe@heidenheim.de
 
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zur ordnungsgemäßen Durchführung Ihres Auftrags oder der Beseitigung eines von Ihnen verursachten Schadens benötigen wir Ihren Namen und Ihre Anschrift. Bei Unfällen oder unerlaubter Handlung erhalten wir diese Daten und ggf. das Kfz-Kennzeichen auch von der Polizei. Ihre Daten werden insbesondere auch zur Zahlungsabwicklung verwendet. Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstaben b und e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben den Städtischen Betrieben vor allem der Geschäftsbereich Kasse. Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis.
 
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.
 
Rechte der betroffenen Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
 
Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Folgen der Nichtbereitstellung von Daten:
Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Daten kann Ihr Auftrag nicht ausgeführt werden.  

Friedhöfe, Bestattungen, Grabnutzungen

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
 
Die Stadt Heidenheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir aus welchen Gründen erheben und wofür wir diese verwenden. Außerdem erhalten Sie hier Informationen über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Salomo
FB 8 Städtische Betriebe, Friedhofswesen und Betriebsverwaltung
Friedrich-Ebert-Str. 28-32
89522 Heidenheim
Telefon: 07321 327-8150
E-Mail: friedhofswesen@heidenheim.de
 
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Seitens der Friedhofsverwaltung werden folgende Daten verarbeitet: Name und Anschrift der die Bestattung veranlassenden Person sowie des Grabnutzungsberechtigten. In der Regel erhalten wir diese Daten vom Bestattungsunternehmen. Die Datenverarbeitung ist für die Aus- bzw. Durchführung der Bestimmungen des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg (BestattG BW) und den hierzu ergangenen weiteren Rechtsvorschriften und Satzungen erforderlich. Sie dient der Führung des Bestattungsbuches samt Gräberkartei mittels eines Verwaltungsprogramms (FIM) sowie der Abrechnung der beantragten Bestattungsleistungen und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) e) DSGVO.
 
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dies ist neben der Friedhofsverwaltung vor allem der Geschäftsbereich Kasse. Externe Empfänger können sein: Gerichte, Vollstreckungsorgane, Drittschuldner, Technische Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung, Sonstige mit rechtlicher Befugnis. Bestattungstermine werden auf unserer Homepage veröffentlicht, mit Zustimmung auch unter Nennung des Namens des Verstorbenen. Dadurch soll ein ungestörter Ablauf der Bestattungen ermöglicht werden.
 
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder wie es den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Rechnungsakten, entspricht.
 
Rechte der betroffenen Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
 
Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 61 55 41-15

Kontakt

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-10 11