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Organisatorische Hinweise

  1. Rücktritt durch die Volkshochschule
    Die Volkshochschule kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur dann durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Kürzung des Veranstaltungsumsfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.

  2. Rücktritt durch den Teilnehmer
    Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der vhs-Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt.


Bei Kursen in den Bereichen Sprache & Sprechen sowie Ruhe & Bewegung (Gesundheit) muss der Rücktritt spätestens drei Tage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstermin schriftlich erklärt werden. Bei einem späteren Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Ermäßigungen

  1. Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen - ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen - erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Heidenheimer Förderpasses.

  2. Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen - ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen für Kinder bzw. Jugendliche sowie Exkursionen – erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.

  3. Schüler- und Studentengruppen ab 10 Personen erhalten eine Entgeltermäßigung von 10%. Eine vorherige Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle ist erforderlich.

  4. Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere belegte Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch
genommen werden.

... und außerdem

Soweit hier die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Angaben beziehen sich gleichermaßen auf weibliche wie männliche Personen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei der Anmeldung für verwaltungsinterne Zwecke der Volkshochschule Heidenheim personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Den Veranstaltungen bzw. den Teilnahmeverträgen der Volkshochschule liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Heidenheim zugrunde. (S. 78) Die Volkshochschule Heidenheim ist Mitglied im Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.