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Ermäßigungen

  1. Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen - ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen - erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Heidenheimer Förderpasses.

  2. Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen - ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen für Kinder bzw. Jugendliche sowie Exkursionen – erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.

  3. Schüler- und Studentengruppen ab 10 Personen erhalten eine Entgeltermäßigung von 10%. Eine vorherige Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle ist erforderlich.

  4. Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere belegte Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch
genommen werden.

... und außerdem

Soweit hier die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Angaben beziehen sich gleichermaßen auf weibliche wie männliche Personen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei der Anmeldung für verwaltungsinterne Zwecke der Volkshochschule Heidenheim personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Den Veranstaltungen bzw. den Teilnahmeverträgen der Volkshochschule liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Heidenheim zugrunde. (S. 78) Die Volkshochschule Heidenheim ist Mitglied im Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.