English
 | 
 | 
Seitenstruktur
Sie sind hier: Startseite > Bürger & Stadt > Infrastruktur > Verkehr, ÖPNV, Parken > Wohnmobilstellplatz > Stellplatzordnung

Wohnmobilstellplatzordnung

Dieser Wohnmobilstellplatz ist für wohnmobile Touristen mit autarken Fahrzeugen freigegeben. Nicht zugelassen sind auf diesem Platz Wohnwagen, Pkw, Zelte sowie Wohnmobile ohne WC oder Schmutzwassertank.

  1. Öffnungszeiten und Aufenthaltdauer
    Der Platz ist ganzjährig geöffnet, die Aufenthaltsdauer beschränkt sich jedoch auf max. vier Tage. Danach bitten wir Sie, andere ausgewiesene Stellplätze oder einen Campingplatz aufzusuchen.
  2. Versorgung
    Für die Strom- und Frischwasserversorgung stehen – gegen Entgelt - Automaten zur Verfügung. Für je 1,00 Euro erhalten Sie sechs Stunden lang Strom bzw. 70 l Frischwasser, die Benutzung der Entsorgungsstation kostet ebenfalls 1,00 Euro. Bei Störungen wenden Sie sich bitte an die Kläranlage Schnaitheim, Tel. 07321 24323 ( Mo. bis Do. 7.00 – 16.00 Uhr und Fr. bis So. 7.00 – 12.00 Uhr), außerhalb dieser Zeiten an die Stadtwerke Heidenheim, Tel. 07321 328-0.
  3. Entsorgung
    Die Abwasser-, Müll- und Fäkalienentsorgung ist nur über die dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen vorzunehmen. Der Abwasserhahn des Wohnmobils ist während des Aufenthalts geschlossen zu halten.
  4. Lärmschutz
    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anlieger des Wohnmobilplatzes und die anderen Wohnmobilisten, indem Sie unnötige Lärmbelästigungen wie Türenschlagen oder laute Musik vermeiden.
    Nach 22.00 Uhr ist nur noch eine der Nachtruhe angepasste Lautstärke erlaubt und es dürfen keine Generatoren mehr betrieben werden.
  5. Hunde
    Hunde sind erlaubt, deren Hinterlassenschaften sind jedoch vom Hundehalter selbst zu beseitigen.
  6. Parkgebühren
    Für die Stellfläche des Wohnmobils ist am Parkscheinautomat ein Parkschein zu lösen. Die Parkgebühr beträgt 2,00 Euro pro Tag.
  7. Verstöße
    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung ist die Stadtverwaltung berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Zudem können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig davon kann ein Platzverweis erteilt werden.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
Stadtverwaltung Heidenheim