Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Soziale Stadt Wilhelmstraße / Kastorstraße“
§ 1 Förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes „Soziale Stadt Wilhelmstraße / Kastorstraße“
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 35,8 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Soziale Stadt Wilhelmstraße / Kastorstraße“.
Das Erneuerungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Abgrenzungsplan“ im Maßstab 1 : 3500 vom 02. Juli 2007 abgegrenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2 Verfahren
Die Erneuerungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden somit keine Anwendung.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ausgefertigt:
Heidenheim, den 31.07.2007
Bernhard Ilg
Oberbürgermeister
Bekannt gegeben in den Heidenheimer Tageszeitungen (HZ, HNP) am 10.08.2007


