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Stadt Heidenheim an der Brenz

Karte Voithsiedlung

Satzung

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Voithsiedlung“ in Heidenheim an der Brenz

§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Voithsiedlung“

In der Stadt Heidenheim wird das Gebiet, dessen Abgrenzung im Lageplan vom 05.08.2005 im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt ist, förmlich als Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Voithsiedlung“ festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Ausgefertigt:
Heidenheim, den 21.09.2005

Bernhard Ilg
Oberbürgermeister

Bekannt gegeben in den Heidenheimer Tageszeitungen (HZ, HNP) am 30.05.2005