Stadt Heidenheim an der Brenz
Satzung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Voithsiedlung“ in Heidenheim an der Brenz
§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Voithsiedlung“
In der Stadt Heidenheim wird das Gebiet, dessen Abgrenzung im Lageplan vom 05.08.2005 im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt ist, förmlich als Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Voithsiedlung“ festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ausgefertigt:
Heidenheim, den 21.09.2005
Bernhard Ilg
Oberbürgermeister
Bekannt gegeben in den Heidenheimer Tageszeitungen (HZ, HNP) am 30.05.2005


