Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben:
Sterne, Blumen und Kinder.
(Dante Alighieri)
Kinderrechte sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.
Um dieses Anliegen zu unterstützen und Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen, hat die Stadtverwaltung Heidenheim verschiedene Projekte wie z.B. die Notinseln und den Notnummer-Button.
Als grundlegende Kinderrechte gelten:
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (z. B. nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1631 Abs. 2 BGB garantiert)
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (z. B. nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1 SGB VIII garantiert)
- Rechte der Familie auf Schutz
- Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
- Recht auf Fürsorge
- Recht auf Ernährung
- Recht auf Partizipation
- Recht auf Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
- Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
- Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf Freiheit
Weitere, auch kindgerechte Seiten zum Thema Kinderrechte:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


