Einheitliche und flexible Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sind in Heidenheim einkommensunabhängig. Seit dem Kindergarten-/Schuljahr 2006/2007 gilt gemäß dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 30.03.2006 (GR 032/2006) ein einheitliches und flexibles Elternbeitragssystem, das die Möglichkeit einer Gebührenregelung für alle Betreuungsformen bietet, welche dann zur Anwendung kommen kann, wenn die Einrichtung ein entsprechendes Angebot vorhält und hierfür eine Betriebserlaubnis des KVJS Baden-Württemberg besitzt. Das System umfasst jeweils 11 Beitragsmonate und gewährt Familien unabhängig vom gewählten Betreuungsangebot, entsprechend der Zahl der im selben Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren und mit Hauptwohnsitz in Heidenheim, stets dieselbe Ermäßigung. Pflegekinder werden bei Vollzeitpflege eingerechnet. Kriterium bei der Entscheidung der Erziehungssorgeberechtigten für eine Betreuungsform ist damit neben der Wohnungsnähe vor allem die Betreuungs- und Bildungsqualität einer Einrichtung und nicht mehr der Faktor „Elternbeitrag“. Für dieselbe Betreuungsleistung werden identische Beiträge erhoben – und zwar unabhängig vom jeweiligen Träger.
Für das Kindergartenjahr 2011/2012 gelten folgende familiengerechte Elternbeitragstarife pro Monat:
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Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat in seiner Sitzung am 08.11.2011 beschlossen, dass die Elternbeiträge in Heidenheimer Kindertageseinrichtungen ab September 2012 über drei Jahre hinweg sukzessive den einheitlichen Landesrichtsätzen angepasst werden. Allerdings nicht in voller Höhe. Einheitlich sollen die Beiträge bis im Jahr 2014 sowohl für Kindergarten-, als auch für Hort- und Kleinkinder durchschnittlich 20 Prozent unter den vom Land Baden-Württemberg und den kirchlichen Trägerverbänden empfohlenen Richtsätzen liegen. Damit positioniert sich Heidenheim weiterhin als familienfreundliche Stadt und trägt zur finanziellen Entlastung von Familien bei.
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 gelten folgende familiengerechte Elternbeitragstarife pro Monat:
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Das Elternbeitragssystem stellt eine Synergie der bereits bewährten Zeitmodule der einzelnen Träger dar und berücksichtigt daneben die bekannten Betreuungswünsche der Eltern, v.a. Alleinerziehender und berufstätiger Mütter. Damit ist gewährleistet, dass die Familien nur in Höhe des Entgelts belastet werden, welches der Betreuungsleistung entspricht, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen – und dies vor dem Hintergrund einer einheitlichen sozialen Staffelung. Denn neben dem Beitragsrabatt für Kinder in der Familie werden auf die entsprechenden Benutzungsgebühren 20 Prozent Ermäßigung für Förderpassinhaber gewährt.

