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Service: Anmeldung zur Eheschließung

Description

Am Anfang steht die Anmedlung zur Eheschließung, zu der ein paar wichtige Unterlagen benötigt werden. Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit können Sie den gewünschten Trautermin schon Wochen oder Monate vorher telefonisch vormerken lassen.


Als besonderen Service bieten wir an bestimmten Termine Trauungen im Schloss Hellenstein an. 

Außerdem finden an jedem ersten Samstag im Monat ebenfalls Trauungen im Trauzimmer des Rathauses statt.

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung (online erhältlich, siehe unter Formulare) mitbringen.

Wenn Sie nicht in Heidenheim an der Brenz wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Heidenheim an der Brenz heiraten möchten.

Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf ein einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Trauungen auf Schloss Hellenstein.

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Fees

  • 40,- Euro
    Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist

  • 80,- Euro
    Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit

  • 40,- Euro
    Ehefähigkeitzeugnis, wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist

  • 80,- Euro
    Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit

  • 12,- Euro
    Eheurkunde

  • 12,- Euro
    Eheurkunde (mehrsprachig)

  • 20,- Euro
    Namenserklärung

  • 60,- Euro
    Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeit

  • 10,- bis 40,- Euro
    Familienstammbuch, je nach Ausführung

  • 100,- Euro
    Trauungen im Schloss Hellenstein

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Necessary documents

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen! Framdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Folgender Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente  ausgestellt.

Benötigte werden immer:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • Aufenhaltsbescheinigungen des Bürgerbüros/der Meldebehörde (nur bei Wohort außerhalbs Heidenheim an der Brenz)
  • vom Geburtsstandesamt ein neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.

Bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Heidenheim an der Brenz ist die
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde nicht beizubringen, wenn der
Hauptwohnsitz in Heidenheim an der Brenz besteht.

Wird die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Heidenheim an der Brenz vorgenommen
und ist das Standesamt Heidenheim an der Brenz auch für die Ausstellung der dazu benötigten
Personenstandsurkunden zuständig, müssen diese nicht extra beigebracht
werden.

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mitScheidungsvermerk oder Eintragung des Todes.

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweise der gemeinsamen Sorge

Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:

  • Befreiung von der Erfordernis der Ehemündigkeit ( zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:

  • Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namensänderung
  • Einbürgerungsurkunde


Wichtiger Hinweis:

Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.

Fristen und Termine

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung


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Forms

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Anmeldung zur Eheschließung, Aufgebot, Eheschließung, heiraten, Hochzeit

Responsible organisational unit(s)

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Contact person

Ms. Heidi Ruoff
E-Mail:
Phone: 07321 327-3314
Contact form

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