Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2008 beschlossen, ein Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für den örtlichen Verwaltungsraum Heidenheim durchzuführen.
Der Geltungsbereich betrifft das gesamte Stadtgebiet von Heidenheim mit seinen Ortsteilen Aufhausen, Großkuchen, Kleinkuchen, Mergelstetten, Oggenhausen und Schnaitheim sowie das Gemeindegebiet Nattheim mit seinen Ortsteilen Auernheim, Fleinheim und Steinweiler.
Über die Ziele und den Zweck der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans wurde die Öffentlichkeit bereits im Juni 2008 informiert.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In den folgenden vier Veranstaltungen wurde die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten informiert:
Großkuchen:
Montag, 19.07.2010, 19:00 Uhr, Foyer in der Sporthalle
Nattheim:
Dienstag, 20.07.2010, 18:00 Uhr, Sitzungssaal im Rathaus
Oggenhausen:
Mittwoch, 21.07.2010, 19:00 Uhr, Mehrzweckraum in der Schule
Heidenheim:
Donnerstag, 22.07.2010, 17:30 Uhr, Emil-Ortlieb-Saal im Rathaus
Weitere Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht während der üblichen Dienstzeiten vom 26.07.2010 bis einschließlich 24.09.2010 beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt im Rathaus Heidenheim, Grabenstraße 15, 6. Stock.
Außerdem können in diesem Zeitraum die Planunterlagen auch in den Ortschaftsverwaltungen von Großkuchen und Oggenhausen und im Rathaus Nattheim, Fleinheimer Straße 2, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5 während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Mündliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist nur beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt im Rathaus Heidenheim, Grabenstraße 15, 6. Stock und im Rathaus Nattheim, Fleinheimer Straße 2, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5 abgegeben werden.
- FNP-Vorentwurf (PDF / 22MB)
- FNP-Begründung (PDF / 6MB)
- FNP-Umweltbericht (PDF / 200kb)




