Fachkursförderung des Landes Baden-Württemberg
Mit der Fachkursförderung fördert und unterstützt das Land Baden-Württemberg die Nachfrage nach beruflicher Weiterbildung in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage.
Was wird gefördert?
Die als "ESF-Fachkurs" gekennzeichneten Kurse
Wie wird gefördert?
30 % Nachlass auf die Kursgebühr für Personen unter 50 Jahren, 50 % Nachlass auf die Kursgebühr für Personen ab 50 Jahren
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
(Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.)
Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig. - Unternehmer/-innen, Freiberufler/-innen sowie Existenzgründer/-innen in Baden-Württemberg
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten. - Ausbilder/-innen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
Was tut die vhs für die Teilnehmenden?
Die vhs Heidenheim beantragt den Zuschuss für die Teilnehmer. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Geschäftsstelle. Sie können das Formular auch hier herunterladen.
Woher kommt die Förderung?
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

