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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Wir, die Stadt Heidenheim, betreiben über unseren Online-Shop einen Versandverkauf. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar ohne weitere Vereinbarung. Mit der Auftragserteilung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.


§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen dem Besteller und der Stadt Heidenheim kommt dadurch zustande, dass der Besteller die von ihm ausgewählten Artikel an die Stadt Heidenheim durch abschicken des Online-Formulars bestätigt, und die Stadt Heidenheim die bestellten Artikel durch Lieferung in angemessener Zeit annimmt.
  2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtliches bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  3. Die Stadt Heidenheim behält sich die Annahme der Bestellung insbesondere für den Fall vor, dass
    • aus den Angaben des Bestellers oder aus einem nicht vertragsgetreuen Verhalten des Bestellers bei der Abwicklung eines anderen Kaufvertrages der Verdacht ergibt, dass der Bestellung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird oder
    • auf der Webseite Schreib-, Druck- oder Rechenfehler enthalten sind, die Grundlage des Angebotes des Bestellers geworden sind.

§ 3 Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Rechnungsadresse.
  2. Die anfallenden Versandkosten werden im Bestellformular „Warenkorb“ gesondert ausgewiesen und werden zu den Artikelpreisen hinzugefügt. Die Stadt Heidenheim wird die auf der Webseite angegebenen Lieferfristen grundsätzlich einhalten. Treten Ereignisse ein, die der Stadt Heidenheim die Lieferung wesentlich erschweren, so kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern. Im Falle der Nichtlieferbarkeit eines Artikels aus dem Online-Shop ist die Stadt Heidenheim nicht zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.

§ 4 Versandbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel bzw. der Karten-/ Gutscheinverlustmeldung diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich per Email oder Post an die betreffende Verkaufsstelle zu richten. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die übermittelten Eintrittskarten, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel bzw. die übermittelte Karten-/ Gutscheinverlustmeldung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die dem Kunden nach Abschluss einer Internet-Buchung übersandte Email-Bestätigung sowie für die Zustimmung zur Bezahlung des Gesamtpreises bei einer telefonischen Buchung.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug von Skonto mit der Lieferung der Ware fällig.
  2. Der Besteller hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten.
    Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt  der Besteller die Bank hiermit unwiderruflich, der Stadt Heidenheim seinen Namen und die aktuelle Adresse mitzuteilen.
  3. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der Stadt Heidenheim.
  4. Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Widerrufsrecht

  1. Der Besteller ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung widerruft. Der Widerruf des Bestellers muss keine Begründung enthalten und kann gegenüber der Stadt Heidenheim Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Stadt Heidenheim.

  2. Nach Eingang des Widerrufs ist die Stadt Heidenheim verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten; der Besteller ist zur Rücksendung der empfangenen Waren verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller sofern der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
    Bei Rücksendung von unbestellter oder mangelhafter Ware erstattet die Stadt Heidenheim in jedem Fall die Kosten der Rücksendung. (Bitte keine unfreien Rücksendungen vornehmen!).

§ 7 Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten/Gutscheinen

Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Opernveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Theatergesellschaft zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vor, kann der Besteller Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann die Stadt Heidenheim die jeweils andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig, oder ist die Stadt Heidenheim nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  2. Eine darüber hinausgehende Haftung der Stadt Heidenheim ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht.
  3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
  4. Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 2 und die Haftungsbegrenzung gem. Abs. 3 gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Besteller ermächtigt den Verkäufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftbeziehung erhaltenen Daten über Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
  2. Die Stadt Heidenheim speichert und verwendet die persönlichen Daten des Bestellers nur zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamation.
  3. Der Besteller hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag und der Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz.
  2. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. Die entsprechende unwirksame Klausel soll durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
  4. Vertragsänderungen und die Änderung dieser AGB einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

(Stand: Januar 2012)

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Hauptstraße 34
89522 Heidenheim


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