Fragen und Antworten zum Bewohnerparken
- Warum muss schon wieder etwas geändert werden?
- Wo geht es 2011 los mit dem neuen Bewohnerparken?
- Wo liegen denn die Bereiche 2 und 4 genau?
- Was ändert sich im Einzelnen?
- Wo darf ich mit meinem Bewohnerparkausweis parken?
- Wie lange darf ich zukünftig als Besucher parken?
- Woran erkenne ich die Bereiche, in denen ich als Besucher parken darf?
- Wo parke ich, wenn ich jemanden in einem Bereich besuchen will, der nur für Bewohner reserviert ist?
- Kostet das neue Bewohnerparken mehr?
- Was ist, wenn ich noch Fragen habe?
Warum muss schon wieder etwas geändert werden?
Durch eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung muss auch die Stadt Heidenheim gewisse Änderungen ihres Bewohnerparkens vornehmen. Ziel ist es, vorhandenen Parkraum besser unter den Nutzergruppen Bewohner, Besucher, Handel und Gewerbe aufzuteilen. Das bringt uns eine bessere Lenkung des Verkehrs und somit ruhigere Wohngebiete.
Wo geht es 2011 los mit dem neuen Bewohnerparken?
Los geht es in den Bereiche 2 (ehemals H1) und 4 (ehemals H5). Dazu kommen die neuen Bereiche 1 (Forststraße) und 6 (Ziegelstraße). Ob dies am 1. Januar bereits überall der Fall ist, steht noch nicht fest, da noch verschiedene Vorbereitungen getroffen werden müssen, bevor die neue Regelung umgesetzt werden kann.
Sehen Sie hier einen detaillierten Plan zur Einteilung der Wohngebiete (PDF / 5MB)
Wo liegen denn die Bereiche 2 und 4 genau?
Der Bereich 2 liegt zwischen der Erchenstraße, der Schützenstraße und der Straße Im Flügel.
Der Bereich 4 liegt zwischen der Bergstraße, der Wilhelmstraße (einschließlich der südlichen Straßenseite mit den Hausnummern 9/1 bis 49), der Johannesstraße und der Hohe Straße. Dazu gehört noch die Martinstraße und die Eugen-Gaus-Straße zwischen der Fritz-Schneider-Straße und der Bergstraße.
Sehen Sie hier einen detaillierten Plan zur Einteilung der Wohngebiete (PDF / 5MB)
Was ändert sich im Einzelnen?
Zukünftig gibt es innerhalb der Gebiete mit Bewohnerparken immer zwei verschiedene Bereiche. Einer ist ausschließlich für Inhaber einer Bewohnerparkberechtigung reserviert. Im anderen dürfen Bewohner und Besucher parken. Außerdem gilt das Bewohnerparken nun generell an allen Werktagen zwischen 8 und 22 Uhr. Sonntags und an Feiertagen entfällt die Regelung.
Zwei Bereiche kamen neu hinzu, weil es hier verstärkt zu Problemen mit länger parkenden Fahrzeugen kam und die Bewohner kaum noch Parkplätze vorfanden. Deshalb werden ein Bereich an der Forststraße und ein Bereich an der Ziegelstraße neu in das Konzept des Bewohnerparkens aufgenommen.
Wo darf ich mit meinem Bewohnerparkausweis parken?
Der Bewohnerparkausweis gilt selbstverständlich nur in dem Bereich, zu dem Ihre Straße in der Sie wohnen, gehört. Die Nummer des Bereiches steht auf der Berechtigung.
Wie lange darf ich zukünftig als Besucher parken?
Mit Parkscheibe darf jeder Fahrer eine Kraftfahrzeuges zukünftig zwei Stunden im Gebiet parken. Das ist eine halbe Stunde mehr als heute. Davon ausgenommen sind aber die Bereiche, die ausschließlich für Bewohner reserviert sind.
Woran erkenne ich die Bereiche, in denen ich als Besucher parken darf?
Wo parke ich, wenn ich jemanden in einem Bereich besuchen will, der nur für Bewohner reserviert ist?
Das geht nur in einem Bereich der auch für Besucher vorgesehen ist oder generell außerhalb der Bereiche mit Bewohnerparken. Ausschließlich für Bewohner reservierte Straßen sind generell Nebenstraßen ohne Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr. Die nächste bedeutendere Straße liegt meist ums Eck, so dass eine Möglichkeit für Besucher zum Parken nicht weit entfernt ist.
Kostet das neue Bewohnerparken mehr?
Aufgrund gestiegener Verwaltungskosten muss auch die Gebühr für das Bewohnerparken leicht erhöht werden. 40 Euro kostet zukünftig eine Bewohnerparkberechtigung für zwei Jahre, oder umgerechnet fünf Euro pro Vierteljahr.
Was ist, wenn ich noch Fragen habe?
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