Fundsachen
Die Stadtverwaltung Heidenheim ermöglicht es Ihnen, Ihre verlorenen Sachen einfach und schnell im Internet zu recherchieren.
Das Bürgeramt speichert in einem Verzeichnis alle abgegebenen Fundsachen (Ausnahme: Fundschlüssel – diese sind unter der Telefon-Nr. 07321/327-3333 direkt zu erfragen). Wird eine Fundsache vom Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt, geht das Eigentum auf den Finder bzw. bei Eigentumsverzicht auf die Stadt Heidenheim über.
Sie haben die Möglichkeit online Ihre Fundsache nach den folgenden Kriterien zu suchen:
- Was wurde wo gefunden?
(Sie suchen hier nach verlorenen Gegenständen) - Wo wurde was gefunden?
(Sie suchen hier nach dem Ort, wo der Fundgegenstand gefunden wurde)
Sollten Sie den gesuchten Gegenstand gefunden haben, bitten wir Sie beim Bürgeramt, ggf. unter Vorlage eines Eigentumsnachweises (z.B. Handyvertrag, Kaufvertrag...) die Fundsache abzuholen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach Ihrer verlorenen Sache? Haben Sie Rückfragen zu einem Fundgegenstand?
Das Bürgeramt steht Ihnen unter der Telefon-Nr. 07321/327-3342 gerne zur Verfügung.
Gebühren
Die Gebühr für die Fundsachen beträgt
- bei einem Wert der Fundsache bis zu 100,00 €: 3 % des Wertes, mindestens 2,50 €
- bei einem Wert der Fundsache über 100,00 €: 3 % von 100,00 € und 1 % des übersteigenden Wertes, höchstes jedoch 1.500 €
- bei Fundfahrrädern 15,00 €.
Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Fundsachen haben, können Sie uns auch unter der Telefon-Nr. 07321 327-3342 zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgeramt erreichen.

