Aufgaben des Gemeinderats
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt bei Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Oberbürgermeister.
Die genaue Aufgabenabgrenzung zwischen Gemeinderat, Ausschüssen und Oberbürgermeister können Sie mit einem Klick der Hauptsatzung der Stadt Heidenheim entnehmen.

