E-Bürgerdienste der Stadt Heidenheim
Beantragung einer Meldebestätigung / Aufenthaltsbescheinigung
Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebestätigung ist ein Ausweis mit Lichtbild vorzulegen (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein o.ä.).
Der Antrag kann auch hier übers Internet gestellt werden:
Einfache Melderegisterauskunft
Es werden zwei Arten von Melderegisterauskünften unterschieden:
- einfache Melderegisterauskunft und
- erweiterte Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft über weitere Daten eines einzelnen bestimmten Bewohners kann nur erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Eine Anfrage über die Anschrift oder weitere Daten eines Einwohners muss schriftlich erfolgen. Die Anfrage kann auch online stattfinden:
Beantragung einer Lohnsteuerkarte
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Lohsteuerkarte liegt bei der Gemeinde, an der Sie zum Stichtag (20. September) mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Bei Ehepaaren mit unterschiedlichem Hauptwohnsitz liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, an der der ältere Ehegatte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dies gilt nicht bei Getrenntleben.
Die Lohnsteuerkarte kann hier übers Internet beantragt werden:

