Wie in den Vorjahren werden auch für das Jahr 2012 für Familien mit Kindern Landesfamilienpässe sowie die zugehörige Gutscheinkarte ausgegeben.
Den Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
Mit der Gutscheinkarte 2012 können die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen des Landes kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Familien, die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, erhalten gegen Vorlage dieses Passes die Gutscheinkarte 2012.
Die Landesfamilienpässe und die Gutscheinkarte 2012 gibt es beim Bürgeramt im Rathaus (an der Informationstheke) oder über die jeweiligen Ortschaftsverwaltungen



