Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung arbeiten die Gemeinde Nattheim und die Stadt Heidenheim seit Jahrzehnten zusammen. Voraussichtlich im Februar 2012 werden beide Parteien, die gemeinsam die Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim bilden, über ihren Gemeinsamen Ausschuss in den nächsten Verfahrensschritt eintreten. Dabei handelt es sich um den Beschluss, den Planentwurf öffentlich auszulegen.
Wann der Flächennutzungsplan letztlich in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Aller Voraussicht nach müssen als Folge der sog. „Energiewende“ Flächen eingearbeitet werden, die als Standorte für Windräder in Frage kommen.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der im Falle der Verwaltungsgemeinschaft die städtebauliche Entwicklung für die Verwaltungsräume Heidenheim und Nattheim nach einheitlichen Gesichtspunkten ordnet. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo welche Arten der Bebauung zulässig sein sollen und welche Flächen z. B. der Landwirtschaft und dem Forst, dem Verkehr, der Infrastruktur, dem Abbau von Bodenschätzen dienen sollen oder wo später ökologischer Ausgleich für Eingriffe möglich wäre.
Flächennutzungsplanung für Heidenheim und Nattheim
Meldung vom 7.01.12




