Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat am 15.12.2011 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Zeppelinstraße“ in Heidenheim gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 13a Abs.2 Nr 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgebildeten Stadtplanausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 13a Abs.2 Nr 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 07.11.2011 zwischen dem 12.01.2012 bis einschließlich 02.02.2012 beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt, Rathaus Heidenheim, Grabenstraße 15, 6. Stock öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt zu den üblichen Dienstzeiten Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Begründung
Bebauungsplanentwurf
Textteil
Bebauungsplan „Zeppelinstraße“ in Heidenheim
Meldung vom 11.01.12




