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Landesfamilienpass für 2011

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Meldung vom 21.12.10

Wie in den Vorjahren werden auch für das Jahr 2011 für Familien mit Kindern Landesfamilienpässe sowie die zugehörige Gutscheinkarte ausgegeben.

Den Landesfamilienpass können erhalten: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung; Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Mit der Gutscheinkarte 2011 können die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen des Landes unentgeltlich besucht werden. Familien, die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, erhalten gegen Vorlage dieses Passes die Gutscheinkarte 2011.

Die Landesfamilienpässe und die Gutscheinkarte 2011 gibt es beim Bürgeramt im Rathaus (an der Informationstheke) zu den üblichen Öffnungszeiten oder über die jeweiligen Ortschaftsverwaltungen.

 

Eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg erhalten Sie hier
(PDF / 140kb).